BEM

Vorbeugung einer Ar­beits­unfähig­keit und der Erhaltung des Ar­beits­platzes.

BEM – betriebliches Eingliederungmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten ist seit 2004 für Arbeitgeber verpflichtend und bietet Unternehmen große Vorteile wie den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch frühzeitige Intervention.

Was ist BEM?

Wenn ein Ar­beit­neh­mer in­ner­halb ei­nes Jah­res länger als sechs Wo­chen un­un­ter­bro­chen oder wie­der­holt ar­beits­unfähig ist, muss der Ar­beit­ge­ber gemäß § 84 Abs.2 Satz 1 Neun­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB IX) un­ter Be­tei­li­gung des be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mers klären, wie die Ar­beits­unfähig­keit möglichst über­wun­den wer­den kann und wie einer er­neu­ten Ar­beits­unfähig­keit vor­ge­beugt und der Ar­beits­platz er­hal­ten wer­den kann.

Die­se Klärung heißt nach dem Ge­setz „be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment“ (kurz: „BEM“).
Wir unterstützen Sie im Managementprozess des BEM und informieren Sie über Möglichkeiten und Vorgehensweisen.

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